Mitgliedschaft

Austritt aus dem FC Oetwil am See

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Fristen, Formvorschriften und finanziellen Verpflichtungen bei einem Vereinsaustritt.

Grundlage des Austritts

Der Austritt aus dem Verein richtet sich nach den Statuten des FC Oetwil am See. Mit dem Beitritt in den Verein bestätigt jedes eintretende Mitglied die Kenntnisnahme der Statuten und deren Einhaltung. Die Statuten sind daher rechtlich verbindlich.

Austrittsfrist: Ende Juli Ein Austritt kann nur auf das Ende einer Saison beziehungsweise eines Vereinsjahres erfolgen. Das Vereinsjahr dauert von August bis Juli. Liegt bis Ende Juli keine schriftliche Austrittserklärung vor, wird die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Vereinsjahr verlängert.

Schriftliche Abmeldung erforderlich

Die Abmeldung vom Verein ist dem Sekretariat schriftlich per Brief oder E-Mail einzureichen. Bei Juniorinnen und Junioren ist zusätzlich die Unterschrift der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Wichtiger Hinweis Eine Abmeldung beim Trainer oder bei der Trainerin genügt den Formvorschriften nicht. Ohne fristgerechte schriftliche Abmeldung beim Sekretariat verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Vereinsjahr.

Mitgliederbeitrag und Verpflichtungen

Jedes austretende Mitglied schuldet dem Verein für das laufende Vereinsjahr den vollständigen Jahresbeitrag sowie allfällige weitere Verpflichtungen. Ein Austritt während einer laufenden Saison befreit das Mitglied nicht von der Beitragspflicht. Auf eine Austrittsgebühr wird verzichtet.

Postanschrift
Fussballclub Oetwil am See
8618 Oetwil am See