Austritt aus dem FC Oetwil am See
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Fristen, Formvorschriften und finanziellen Verpflichtungen bei einem Vereinsaustritt.
Grundlage des Austritts
Der Austritt aus dem Verein richtet sich nach den Statuten des FC Oetwil am See. Mit dem Beitritt in den Verein bestätigt jedes eintretende Mitglied die Kenntnisnahme der Statuten und deren Einhaltung. Die Statuten sind daher rechtlich verbindlich.
Schriftliche Abmeldung erforderlich
Die Abmeldung vom Verein ist dem Sekretariat schriftlich per Brief oder E-Mail einzureichen. Bei Juniorinnen und Junioren ist zusätzlich die Unterschrift der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Mitgliederbeitrag und Verpflichtungen
Jedes austretende Mitglied schuldet dem Verein für das laufende Vereinsjahr den vollständigen Jahresbeitrag sowie allfällige weitere Verpflichtungen. Ein Austritt während einer laufenden Saison befreit das Mitglied nicht von der Beitragspflicht. Auf eine Austrittsgebühr wird verzichtet.
8618 Oetwil am See